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Qualitätsprüfung · Medizinischer Dienst

MDK-/MD-Prüfung: Worauf bei der Pflegedokumentation geachtet wird

Die Qualitätsprüfung hat sich grundlegend gewandelt: Nicht mehr die Akte steht im Mittelpunkt, sondern die Versorgung der Person – stationär seit 2019, ambulant seit dem 1. Juli 2026. Was das für SIS, Risikomatrix und Maßnahmenplan bedeutet, und warum die Dokumentation trotzdem entscheidet.

Fachredaktion Pflegeplan KIAktualisiert am 04.09.2026 10 Min. Lesezeit

Bei der Qualitätsprüfung bewertet der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) in erster Linie, ob eine Person so versorgt wird, wie es ihrem individuellen Bedarf entspricht. Die Pflegedokumentation spielt dabei eine nachgeordnete, aber entscheidende Rolle: Sie muss die Versorgung plausibel machen – vom Hinweis in der SIS über die Einschätzung in der Risikomatrix bis zur Maßnahme im Plan. Reine Dokumentationsfehler ohne Risiko für die Person werden nicht mehr als Qualitätsdefizit veröffentlicht. Ein erkanntes Risiko ohne erkennbare Reaktion dagegen schon.

MDK oder MD – und welche Prüfung gemeint ist

Seit der Reform 2020 heißt die Institution offiziell Medizinischer Dienst (MD), vorher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). In der Praxis werden beide Begriffe weiter synonym verwendet. Dieser Beitrag behandelt die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen nach §§ 114 ff. SGB XI – nicht die Begutachtung einzelner Personen zur Feststellung des Pflegegrads, die ebenfalls der MD durchführt, aber ein anderes Verfahren ist. Neben dem MD prüft in einem Teil der Fälle der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung nach denselben Richtlinien.

Was sich geändert hat: von der Akte zur Person

Bis 2019 wog die Dokumentation in der Prüfung schwer: Wer die Sturzrisikoskala nicht ausgefüllt hatte, musste mit einem Notenabzug rechnen – unabhängig davon, ob der Bewohner gut versorgt war. Mit den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär, in Kraft seit 1. November 2019) hat sich der Blick gedreht. Seither zählt, ob der einzelne Mensch so unterstützt wird, wie es sein Bedarf verlangt. Der MD Bund formuliert es in seinen Fragen und Antworten unmissverständlich: Die Pflegedokumentation spielt eine nachgeordnete Rolle, reine Dokumentationsdefizite werden bei der Qualitätsdarstellung nicht mehr berücksichtigt.

Für ambulante Pflegedienste galt lange ein älteres Verfahren mit Pflegenoten. Das ist vorbei: Die neuen QPR ambulant sind am 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie übernehmen die Logik der stationären Prüfung – Fachgespräch, Bewertung in vier Kategorien, Fokus auf die versorgte Person – und lassen strukturelle Dokumentationskriterien weitgehend entfallen.

Früher (MDK, Pflegenoten)Heute (QPR vollstationär seit 2019, QPR ambulant seit 07/2026)
FokusVollständigkeit der DokumenteVersorgungsqualität bei der einzelnen Person
MethodeInaugenscheinnahme und Kriterienkatalog mit DokumentationsnachweisenInaugenscheinnahme, Gespräch mit der Person, Fachgespräch mit den Pflegekräften, Plausibilitätsprüfung der Dokumentation
BewertungNoten von 1,0 bis 5,0Vier Kategorien A bis D je Qualitätsaspekt
Dokumentationsfehler ohne RisikoNotenabzugKategorie B – wird im Bericht besprochen, nicht veröffentlicht
VeröffentlichungTransparenzbericht mit NoteQualitätsdarstellung; nur Defizite der Kategorien C und D erscheinen
Schaubild: Die vier Bewertungskategorien der MD-Qualitätsprüfung – A keine Auffälligkeiten, B Auffälligkeit ohne Risiko (z. B. reiner Dokumentationsfehler), C Defizit mit Risiko negativer Folgen, D Defizit mit eingetretenen negativen Folgen; nur C und D werden veröffentlicht
Die vier Bewertungskategorien: Ein reiner Dokumentationsfehler ist Kategorie B. Ein Risiko, auf das niemand reagiert, ist Kategorie C – und das steht in der Qualitätsdarstellung.

So läuft eine Prüfung ab

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    Ankündigung

    Regelprüfungen werden nach § 114a SGB XI grundsätzlich zwei Arbeitstage vorher angekündigt. Anlassprüfungen – etwa nach einer Beschwerde – kommen unangemeldet. Stationäre Einrichtungen, die ihre Indikatorendaten nicht, unvollständig oder unplausibel übermittelt haben, müssen ebenfalls mit einer unangekündigten Prüfung rechnen.

  2. 2

    Stichprobe

    Die Prüfer wählen versorgte Personen aus – im Pflegeheim neun Bewohnerinnen und Bewohner. Die Teilnahme ist freiwillig; die Person oder ihre Vertretung muss einwilligen.

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    Inaugenscheinnahme und Gespräch

    Bei jeder Person aus der Stichprobe schauen sich die Prüfer die Versorgung an und sprechen mit ihr: Mobilität, Essen und Trinken, Umgang mit Schmerz, Alltagsgestaltung, Umgang mit individuellen Risiken.

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    Fachgespräch

    Das Prüfteam bespricht die Ergebnisse mit den Pflegekräften vor Ort. Hier zählt, ob die Fachkraft die Situation der Person kennt und fachlich begründen kann, warum sie so versorgt wird.

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    Plausibilitätsprüfung

    Die Dokumentation wird herangezogen, um das Gesamtbild zu prüfen: Passt, was in SIS, Matrix und Maßnahmenplan steht, zu dem, was die Prüfer gesehen und gehört haben? Stationär werden zusätzlich bei sechs der neun Personen die selbst erhobenen Indikatorendaten auf Plausibilität geprüft.

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    Abschlussgespräch und Bericht

    Die Einrichtung erhält eine Rückmeldung mit Empfehlungen; der Prüfbericht geht an die Pflegekasse. Bei Defiziten kann die Kasse Maßnahmen anordnen, eine Wiederholungsprüfung veranlassen, die Vergütung kürzen oder im Extremfall den Versorgungsvertrag kündigen.

Warum die Dokumentation trotzdem entscheidet

„Nachgeordnet“ heißt nicht „egal“. Im Fachgespräch kann Jonas Weber viel erklären – aber er ist nicht jede Nacht da, und die Prüferin will wissen, ob das Team als Ganzes weiß, was bei Herrn Mertens zu tun ist. Das leistet die Dokumentation: Sie macht die Versorgung plausibel, wenn die Fachkraft nicht im Raum ist. Der Medizinische Dienst betrachtet die individuelle Maßnahmenplanung ausdrücklich als wesentliche Voraussetzung für eine gute Versorgung; fehlt die Tagesstrukturierung oder ist der Plan lückenhaft, gilt das als Defizit.

An die Pflegedokumentation dürfen nur die in den Maßstäben und Grundsätzen nach § 113 Absatz 1 Satz 2 festgelegten Anforderungen gestellt werden.
— § 114a Absatz 3 SGB XI

Dieser Satz schützt Einrichtungen vor überzogenen Anforderungen: Prüfer dürfen keine Formulare verlangen, die nirgends vorgeschrieben sind. Zugleich legt er fest, was verlangt werden darf – und das ist im Kern der rote Faden des Pflegeprozesses. Bei Herrn Mertens sieht er so aus:

Schaubild: Der rote Faden der Pflegedokumentation – von der SIS über die Risikomatrix und den Maßnahmenplan zum Berichteblatt bzw. Leistungsnachweis; reißt die Kette, lässt sich die Versorgung im Fachgespräch nicht mehr plausibel begründen
Der rote Faden, den Prüfer im Fachgespräch rückwärts nachvollziehen – hier am Beispiel eines Sturzrisikos.

Die Prüferin liest in Themenfeld 2 „nachts unsicher, Sturz am 22.07. auf dem Weg zur Toilette“. In der Matrix ist Sturz mit „ja“ angekreuzt. Im Maßnahmenplan steht unter „nachts“ genau das, was Jonas Weber gesagt hat. Und im Berichteblatt findet sie zwei Einträge, in denen Herr Mertens die Begleitung abgelehnt hat – samt der Reaktion des Teams. Die Kette ist geschlossen. Das ist Kategorie A.

Wäre in der Matrix „nein“ angekreuzt, obwohl Themenfeld 2 vom Sturz berichtet, wäre die Versorgung im Gespräch vielleicht noch zu erklären – aber die Dokumentation widerspräche ihr. Stünde im Plan nur „Sturzprophylaxe“, könnte niemand belegen, dass das Team nachts einheitlich handelt. Und gäbe es weder Maßnahme noch Eintrag, läge ein Risiko ohne erkennbare Reaktion vor: Kategorie C, veröffentlicht.

Was der MD vom Strukturmodell erwartet – und was nicht

Der Medizinische Dienst hat 2019 eigene Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells in der Qualitätsprüfung veröffentlicht. Sie räumen mit einigen Befürchtungen auf, die sich in der Praxis hartnäckig halten.

Erwartet wirdNicht verlangt wird
Eine SIS, die bei Veränderungen fortgeschrieben wird, mit begründeter Risikoeinschätzung in der MatrixStandardisierte Assessments oder Skalen für alle – die fachliche Einschätzung der Pflegefachkraft genügt als Ersteinschätzung
Ein individueller Maßnahmenplan mit Tagesstrukturierung (stationär) bzw. Ablauf der Einsätze (ambulant)Einzelleistungsnachweise für regelmäßig wiederkehrende Maßnahmen im Strukturmodell („Immer-so-Beweis“)
Ein Berichteblatt mit Abweichungen, befristeten Beobachtungen und EreignissenDie tägliche Bestätigung, dass „wie geplant“ gepflegt wurde
Evaluation anlassbezogen und zu festgelegten EvaluationsdatenEine komplett neue SIS bei jeder Änderung des Maßnahmenplans
Individuelle, fähigkeitsorientierte FormulierungenGanze Sätze, Namenswiederholung oder Zielformulierungen je Maßnahme
Nach den Hinweisen des Medizinischen Dienstes zum Strukturmodell (2019) und den EinSTEP-Unterlagen. Ambulant bleiben Leistungsnachweise für die Abrechnung nach SGB XI/SGB V davon unberührt – die Regelprüfung umfasst auch die Abrechnung.

Woran Prüfer im Fachgespräch hängen bleiben

Die Schwachstellen, die im Fachgespräch auffallen, sind fast immer Brüche im roten Faden. Ein Risiko, das in der SIS anklingt, in der Matrix aber unbegründet verneint wird. Eine Matrix mit „ja“, zu der im Plan nichts steht. Ein Plan aus Textbausteinen, der bei drei Bewohnern wortgleich ist – dann kann er nicht individuell sein. Eine SIS vom Einzug, die den Sturz von vor sechs Wochen nicht kennt. Und Widersprüche zwischen dem, was die Fachkraft erzählt, und dem, was in der Akte steht.

Merksatz

Die Prüferin fragt nicht „Ist die Akte vollständig?“, sondern „Weiß das Team, was bei dieser Person zu tun ist – und kann ich das nachvollziehen?“ Alles, was diese Frage beantwortet, ist prüfsichere Dokumentation.

Wie Sie sich vorbereiten

  1. 1

    Den roten Faden stichprobenartig prüfen

    Nehmen Sie regelmäßig drei Akten und verfolgen Sie ein Risiko rückwärts: Steht die Maßnahme im Plan? Ist sie in der Matrix begründet? Kommt der Hinweis aus einem Themenfeld?

  2. 2

    Das Fachgespräch üben

    Können alle Fachkräfte zu ihren Bewohnern in zwei Minuten erklären, welche Risiken bestehen und was das Team dagegen tut? Fallbesprechungen sind die beste Vorbereitung.

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    Aktualität sichern

    Nach jedem Ereignis – Sturz, Krankenhausaufenthalt, Gewichtsverlust – SIS und Plan zeitnah anpassen, nicht vor der Prüfung nachträglich.

  4. 4

    Textbausteine ausmustern

    Wortgleiche Formulierungen in mehreren Akten sind ein sicheres Warnsignal. Beispiele nur als Orientierung nutzen, wie es die Formulierungshilfen erklären.

Wie Pflegeplan KI eine prüfsichere Dokumentation unterstützt

Pflegeplan KI leitet Risikomatrix und Maßnahmen konsistent aus den sechs Themenfeldern ab, sodass ein Sturzereignis aus Themenfeld 2 nicht ohne Einschätzung und Maßnahme bleibt. Formulierungen entstehen aus dem Diktat der Fachkraft, nicht aus einer Baustein-Sammlung. Die Fachkraft prüft jeden Vorschlag und gibt ihn frei. Die Versorgungsqualität selbst – das, was die Prüfer bei Herrn Mertens sehen – entsteht weiterhin am Bett, nicht im System.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen MDK und MD?
Seit der Reform 2020 lautet der offizielle Name Medizinischer Dienst (MD), vorher Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK). In der Praxis werden beide Bezeichnungen weiterhin synonym verwendet. Die Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen führen der MD und in einem Teil der Fälle der Prüfdienst der privaten Krankenversicherung nach denselben Richtlinien durch.
Wie oft finden MD-Qualitätsprüfungen statt?
Regelprüfungen finden nach § 114 SGB XI regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr statt. Bei guter Qualität kann der Prüfrhythmus nach den Richtlinien zu § 114c SGB XI verlängert werden – für Pflegeheime mit guten Indikatoren- und Prüfergebnissen auf bis zu zwei Jahre. Anlass- und Wiederholungsprüfungen kommen hinzu.
Werden MD-Prüfungen angekündigt?
Ja, grundsätzlich. Nach § 114a SGB XI sind Prüfungen zwei Arbeitstage vorher anzukündigen. Anlassprüfungen erfolgen unangemeldet. Vollstationäre Einrichtungen, die ihre Indikatorendaten nicht, unvollständig oder unplausibel übermittelt haben, müssen ebenfalls mit einer unangekündigten Prüfung rechnen.
Was hat sich mit den neuen QPR ambulant geändert?
Seit dem 1. Juli 2026 werden ambulante Pflegedienste nach denselben Prinzipien geprüft wie Pflegeheime seit 2019: Fachgespräch statt Aktenprüfung, Bewertung in den Kategorien A bis D statt Pflegenoten, Fokus auf die Versorgungsqualität bei der einzelnen Person. Strukturelle Dokumentationskriterien sind weitgehend entfallen. Veröffentlicht werden nur Defizite der Kategorien C und D.
Wird ein Dokumentationsfehler als Qualitätsmangel gewertet?
Nur, wenn daraus ein Risiko oder eine negative Folge für die Person erwächst. Ein reiner Dokumentationsfehler – etwa eine Person kann selbstständiger essen, als in der Akte steht – ist Kategorie B und wird im Prüfbericht besprochen, aber nicht veröffentlicht. Ein erkanntes Risiko, auf das die Einrichtung nicht erkennbar reagiert, ist dagegen Kategorie C.
Was passiert bei Mängeln in der Prüfung?
Der MD empfiehlt konkrete Maßnahmen zur Beseitigung. Die Pflegekasse kann Auflagen erteilen, eine Wiederholungsprüfung veranlassen, die Vergütung kürzen oder in schweren Fällen den Versorgungsvertrag kündigen. Defizite der Kategorien C und D erscheinen in der öffentlichen Qualitätsdarstellung.
Kann KI-gestützte Dokumentation vor Beanstandungen schützen?
KI kann den roten Faden von der SIS über die Matrix bis zum Maßnahmenplan strukturiert halten und Textbausteine überflüssig machen. Die Versorgungsqualität, die der MD bei der Person vor Ort bewertet, und die fachliche Verantwortung bleiben bei der Pflegefachkraft.

Quellen und weiterführende Dokumente

  • § 114 und § 114a SGB XI – Qualitätsprüfungen und ihre Durchführung – gesetze-im-internet.de
  • Medizinischer Dienst Bund: Fragen und Antworten zum neuen Qualitätsprüfungs- und Prüfsystem für Pflegeheime seit Oktober 2019
  • Medizinischer Dienst Bund: Qualitätsprüfungs-Richtlinien für ambulante Pflegedienste (QPR ambulant), in Kraft seit 1. Juli 2026
  • Medizinischer Dienst (MDS): Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Kontext von Qualitätsprüfungen (November 2019)
  • Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen zum Strukturmodell, Version 3.1 (Februar 2026) – ein-step.de/schulungsunterlagen