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    Die 6 Themenfelder der SIS: Strukturierte Informationssammlung einfach erklärt

    Fachredaktion Pflegeplan KI · Aktualisiert am 13.07.2026

    Die SIS (Strukturierte Informationssammlung) ist das Einstiegsdokument der Pflegedokumentation nach dem Strukturmodell: Sie erfasst die pflegerelevanten Informationen einer pflegebedürftigen Person in sechs Themenfeldern – von den kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten bis zur Haushaltsführung bzw. zum Wohnen – und bildet die Grundlage für Risikoeinschätzung und Maßnahmenplan. Sie ersetzt die klassische, oft sehr umfangreiche Pflegeanamnese durch eine fachlich fokussierte Sammlung mit der Sichtweise der pflegebedürftigen Person im Mittelpunkt (Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, „Ein-STEP").

    Aus der SIS leiten sich die pflegefachlich relevanten Risiken, der Maßnahmenplan und der weitere Dokumentationsverlauf ab. Eine sorgfältig erstellte SIS ist damit die Grundlage für einen tragfähigen, MDK-/MD-prüfsicheren Pflegeplan.

    Die 6 Themenfelder der SIS im Überblick

    Die SIS gliedert die Informationssammlung in sechs Themenfelder. Sie strukturieren das fachliche Gespräch und stellen sicher, dass alle pflegerelevanten Bereiche betrachtet werden:

    • Themenfeld 1 – Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung, Gedächtnis, Verständigung.
    • Themenfeld 2 – Mobilität und Beweglichkeit: Fortbewegung, Lagewechsel, Sturzrisiko.
    • Themenfeld 3 – Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen: Therapien, Medikation, Symptome.
    • Themenfeld 4 – Selbstversorgung: Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung.
    • Themenfeld 5 – Leben in sozialen Beziehungen: Kontakte, Tagesgestaltung, Teilhabe.
    • Themenfeld 6 – je nach Versorgungsform: ambulant „Haushaltsführung", vollstationär „Wohnen/Häuslichkeit", Tagespflege „Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse", Kurzzeitpflege „Versorgung in der Kurzzeitpflege".
    Schaubild: Die sechs Themenfelder der SIS – kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Mobilität und Beweglichkeit, krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen, Selbstversorgung, Leben in sozialen Beziehungen sowie Haushaltsführung bzw. Wohnen/Häuslichkeit
    Die sechs Themenfelder der SIS nach dem Strukturmodell – Themenfeld 6 unterscheidet sich je nach Versorgungsform.

    Von der SIS zum Maßnahmenplan

    Auf Basis der SIS und der erkannten Risiken (z. B. über die Risikomatrix) entstehen konkrete, individuelle Maßnahmen. Wichtig: Die fachliche Verantwortung bleibt immer bei der Pflegefachkraft – sie prüft, ergänzt und gibt frei.

    Wie unterstützt Pflegeplan KI bei der SIS?

    Pflegeplan KI führt strukturiert durch alle sechs Themenfelder. Statt langem Tippen erfassen Pflegefachkräfte die Inhalte per Spracheingabe (Diktat); die KI erstellt daraus einen SIS-konformen Entwurf samt Maßnahmenvorschlägen und Risikoeinschätzung. Jede KI-Zuordnung bleibt prüfbar und wird erst nach fachlicher Freigabe übernommen (Human-in-the-Loop) – datenschutzbewusst und auf das jeweilige Setting konfiguriert.

    Häufige Fragen

    Wie viele Themenfelder hat die SIS?
    Die SIS umfasst sechs Themenfelder: kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Mobilität und Beweglichkeit, krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen, Selbstversorgung, Leben in sozialen Beziehungen sowie – je nach Versorgungsform – Haushaltsführung (ambulant) bzw. Wohnen/Häuslichkeit (stationär).
    Was ist das Themenfeld 6 der SIS?
    Themenfeld 6 unterscheidet sich nach Versorgungsform: In der ambulanten Pflege heißt es „Haushaltsführung“, in der vollstationären Pflege „Wohnen/Häuslichkeit“, in der Tagespflege „Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse“ und in der Kurzzeitpflege „Versorgung in der Kurzzeitpflege“. Es ist das einzige Themenfeld, das auf die jeweilige Versorgungsform zugeschnitten ist.
    Ersetzt die SIS die Pflegeanamnese?
    Ja, im Strukturmodell ersetzt die SIS die klassische, oft sehr umfangreiche Pflegeanamnese. Sie ist bewusst schlanker aufgebaut und stellt die Sichtweise der pflegebedürftigen Person in den Mittelpunkt (Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, Ein-STEP).
    Ist die SIS gesetzlich vorgeschrieben?
    Nein, die SIS ist keine gesetzliche Pflicht. Sie ist Teil des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation, das sich in der ambulanten und stationären Pflege als weit verbreiteter Standard etabliert hat. Einrichtungen können grundsätzlich auch andere Dokumentationssysteme nutzen.
    Wie hängen SIS, Risikomatrix und Maßnahmenplan zusammen?
    Die SIS sammelt die pflegerelevanten Informationen in den sechs Themenfeldern, die Risikomatrix bewertet darauf aufbauend die pflegesensitiven Risiken, und aus beidem wird der Maßnahmenplan abgeleitet. Dieser rote Faden ist auch das zentrale Prüfkriterium des Medizinischen Dienstes.