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Anleitung · Maßnahmenplanung

Maßnahmenplan in der Pflege schreiben: Anleitung mit Beispielen

Ein Maßnahmenplan ist keine Aufsatzaufgabe, sondern eine Arbeitsanweisung für die Kollegin im Nachtdienst. Wie er aus SIS und Risikomatrix entsteht, was die fünf W-Fragen leisten und woran man einen Plan erkennt, der im Alltag trägt.

Fachredaktion Pflegeplan KIAktualisiert am 04.09.2026 9 Min. Lesezeit

Einen Maßnahmenplan schreiben Sie, indem Sie für jeden Handlungsbedarf aus der SIS und der Risikomatrix eine konkrete Maßnahme ableiten und nach den fünf W-Fragen formulieren: Wer macht was, wann, wie oft – und warum? Gute Maßnahmen sind individuell, überprüfbar und für jede Kollegin sofort umsetzbar. Sie stehen stichpunktartig entlang der Tagesstruktur (stationär) oder der vereinbarten Einsätze (ambulant). Floskeln wie „Sturzprophylaxe durchführen“ reichen nicht – sie sagen niemandem, was zu tun ist.

Was der Maßnahmenplan im Strukturmodell ist

Das Strukturmodell hat die klassische, mehrspaltige Pflegeplanung abgeschafft – aber nicht die Planung. An ihre Stelle tritt der Maßnahmenplan: kurz und knapp, handlungsleitend für alle Mitarbeitenden, mit den wesentlichen Informationen zu Pflege, Betreuung, Risikomanagement und Behandlungspflege. Probleme, Ressourcen und die pflegerische Absicht stehen bereits in der SIS und werden nicht erneut in Spalten aufgeführt. Was bleibt, ist das Handeln.

Der Begriff ist bewusst weiter gefasst als „Pflegeplanung“: Auch hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuungsangebote und Informationen anderer Berufsgruppen – Physiotherapie, sozialer Dienst – fließen ein. In der stationären Pflege und der Kurzzeitpflege wird der Plan in der Regel entlang einer Tagesstruktur über 24 Stunden gegliedert, mit festen Zeiten oder Zeitkorridoren. Ambulant orientiert er sich am Ablauf des Hausbesuchs und den vereinbarten Leistungen, in der Tagespflege an der Anwesenheitszeit.

So müssen die individuelle Tagesstrukturierung und die individuelle Maßnahmenplanung in jedem Fall schriftlich dokumentiert sein. Fehlen sie ganz oder teilweise, so ist davon auszugehen, dass für den Bewohner das Risiko besteht, eine nicht seinem Bedarf und seinen Bedürfnissen entsprechende Versorgung zu erhalten, weshalb das Fehlen einer individuellen Tagesstrukturierung oder eine lückenhafte Maßnahmenplanung als Defizit (…) zu werten ist.
— Wingenfeld et al. (2018), zitiert in den Hinweisen des Medizinischen Dienstes zum Strukturmodell

Der rote Faden: Jede Maßnahme hat eine Herkunft

Warum stand bei Herrn Mertens nur eine Floskel im Plan? Weil der Weg von der Information zur Maßnahme unterbrochen war. In Themenfeld 2 der SIS steht „nachts unsicher, Sturz vor vier Wochen auf dem Weg zur Toilette“. In der Matrix ist Sturz mit „ja“ angekreuzt. Aber im Maßnahmenplan kam davon nur noch ein Schlagwort an. Der rote Faden war gerissen – und mit ihm die Handlungsanweisung für die Nacht.

  1. SIS · Themenfeld 2

    „nachts unsicher, Sturz vor 4 Wochen“

  2. Matrix

    Sturz: ja

  3. Maßnahmenplan

    konkrete Maßnahme „nachts“

  4. Berichteblatt

    Abweichungen, Wirkung

Jede Maßnahme braucht eine erkennbare Herkunft – und jedes erkannte Risiko mindestens eine Maßnahme.

Umgekehrt gilt dasselbe: Ein Risiko, das in der Matrix mit „ja“ steht, aber im Plan nicht auftaucht, ist ein Bruch. Und eine Maßnahme, die weder aus einem Themenfeld noch aus der Matrix noch aus einem Wunsch der Person stammt, gehört nicht in den Plan. Diesen Faden verfolgt der Medizinische Dienst im Fachgespräch, wenn er wissen will, warum eine Person so versorgt wird, wie sie versorgt wird.

Die fünf W-Fragen: So wird aus einer Floskel eine Maßnahme

Schaubild: Aus der vagen Formulierung „Auf Sturzgefahr achten“ wird eine konkrete Pflegemaßnahme, zerlegt nach den fünf W-Fragen – Wer (Pflegekraft im Nachtdienst), Was (Begleitung anbieten, Nachtlicht aktiv), Wann (nachts beim Toilettengang), Wie oft (bei jedem Gang), Warum (erhöhte Sturzgefahr nach Sturz)
Von der Floskel zur prüfsicheren Maßnahme: die fünf W-Fragen am Beispiel Sturzgefahr.

Nehmen wir die Nacht von Herrn Mertens noch einmal – diesmal mit einem Plan, der die W-Fragen beantwortet. Wer? Die Pflegekraft im Nachtdienst. Was? Bietet Begleitung zur Toilette an, Nachtlicht bleibt an, Rollator steht auf der rechten Bettseite. Wann? Nachts, beim Klingeln. Wie oft? Bei jedem Toilettengang. Warum? Erhöhte Sturzgefahr, Sturz vor vier Wochen (Themenfeld 2, Matrix Sturz). Jonas Weber hätte in Sekunden gewusst, was zu tun ist.

W-FrageWas sie klärtBei Herrn Mertens
Wer?Pflegefachkraft, Pflegehilfskraft, Betreuungskraft – oder die Person selbst mit AnleitungPflegekraft im Nachtdienst
Was?Die konkrete Handlung samt HilfsmittelBegleitung anbieten; Nachtlicht an; Rollator rechts am Bett
Wann?Tageszeit oder Anlassnachts, beim Klingeln
Wie oft?Häufigkeitbei jedem Toilettengang
Warum?Bezug zu SIS, Matrix oder WunschSturz vor 4 Wochen (TF 2, Matrix Sturz)

Die W-Fragen sind eine Denkhilfe, kein Formular. Im Plan selbst reichen Stichpunkte; die Herkunft kann als Kürzel stehen („TF 2, Matrix Sturz“). Jede Kollegin muss die Frage „Was mache ich jetzt konkret?“ aus dem Plan beantworten können.

Schwach gegen stark: drei Beispiele

So nicht

Sturzprophylaxe durchführen.

So besser

Nachts: Begleitung zur Toilette anbieten, Nachtlicht bleibt an, Rollator rechts am Bett (Sturz vor 4 Wochen, TF 2 / Matrix Sturz).

Stationär, Tagesstruktur „nachts“. Die schwache Fassung ist ein Oberbegriff; die starke sagt, was in Zimmer 14 um 3 Uhr passiert.

So nicht

Auf ausreichende Flüssigkeit achten.

So besser

Vormittags und nachmittags je ein volles Glas Apfelschorle in Sichtweite stellen, ans Trinken erinnern; Trinkmenge bis 12.09. protokollieren (trinkt unter 1 l, TF 4 / Matrix Ernährung).

Nennt Getränk, Zeitpunkt und ein Evaluationsdatum für die befristete Maßnahme – ein fehlendes Datum ist laut EinSTEP ein typischer Fehler.

So nicht

Unterstützung bei der Körperpflege.

So besser

Morgens: wäscht Gesicht, Hände und Oberkörper am Waschbecken selbst (Ressource); Pflegekraft übernimmt Rücken und Beine. Dienstag Duschen mit Anleitung, wünscht kein Eincremen.

Hält fest, was die Person selbst tut, und respektiert eine Vorliebe – so bleibt der Plan personzentriert statt defizitorientiert.

Ressourcen einplanen – und die Grundbotschaft nutzen

Ein guter Plan schreibt fest, was die Person selbst übernimmt. Das erhält Selbstständigkeit und entlastet das Team. Bewältigt jemand ein Phänomen vollständig selbst – etwa eine Inkontinenz mit eigener Vorlagenversorgung –, wird das Phänomen in der Matrix zwar mit „ja“ angekreuzt, eine Maßnahme im Plan ist aber nicht nötig. Die Bewältigung steht knapp im Themenfeld.

Dem Plan kann eine Grundbotschaft vorangestellt werden: ein oder zwei Sätze, die allen Beteiligten sagen, was für diese Person wesentlich ist – Wünsche, Eigenheiten, Auslöser. Sie ist optional, das EinSTEP-Expertengremium empfiehlt sie aber ausdrücklich, und zwar umso mehr, je stärker jemand kognitiv eingeschränkt ist. Sie enthält keine Pflegehinweise, sondern Haltung.

Herr Müller war immer sehr sportlich. Sein größter Wunsch ist das Wiedererlangen seiner Gehfähigkeit. Er ist hochmotiviert und möchte möglichst viel gefordert werden.
— Impulsbeispiel für eine Grundbotschaft, EinSTEP-Schulungsunterlagen 3.1

Bei Herrn Mertens könnte sie lauten: „Ehemaliger Tischler, möchte Dinge selbst in die Hand nehmen. Fühlt sich bevormundet, wenn man ihm ungefragt hilft – Hilfe anbieten, nicht übernehmen.“ Für Jonas Weber in seiner dritten Nacht wäre das mehr wert als jede Prophylaxe-Formel.

Evaluation: Der Plan lebt

Im Strukturmodell gibt es keine starre Evaluationsfrist für den gesamten Plan. Evaluiert wird anlassbezogen: wenn sich der Zustand ändert, nach einem Ereignis wie einem Sturz, wenn eine Maßnahme nicht wirkt – und zum festgelegten Datum bei befristeten Maßnahmen wie einem Trinkprotokoll oder einer Beobachtung. Für lange stabile Verläufe legt das Qualitätsmanagement der Einrichtung intern einen Zeitpunkt fest, an dem die Situation mit der Person neu besprochen wird.

Gesteuert wird die Evaluation über das Berichteblatt. Dort stehen nur Abweichungen vom Plan, befristete Beobachtungen und tagesaktuelle Ereignisse – nicht die Bestätigung, dass „wie geplant“ gepflegt wurde. Häufen sich Einträge zu einem Thema, ist das der Anlass, den Plan anzupassen. Wenn Herr Mertens dreimal in einer Woche die Begleitung ablehnt und allein geht, gehört das ins Berichteblatt – und danach in eine überarbeitete Maßnahme.

Typische Fehler laut EinSTEP

Die Handreichung zum Maßnahmenplan und die Schulungsunterlagen 3.1 benennen die Schwachstellen, die dem Projektbüro in der Praxis am häufigsten begegnen. Es sind fast ausschließlich Fehler des Zuviel oder des Zu-Allgemeinen:

  • Übergeordnete Begriffe statt konkreter Maßnahmen – „Dekubitusprophylaxe“ sagt nicht, wer was wann tut.
  • Selbstverständlichkeiten dokumentieren: „sorgfältiges Abtrocknen“, „Klingel in Reichweite“, „Schamgefühl beachten“.
  • Schematische Prophylaxen für alle statt begründeter Maßnahmen aus der individuellen Risikoeinschätzung.
  • Kleinteilige Ziele verschriftlichen – die Absicht ergibt sich aus SIS und Begründung.
  • Maßnahmen ohne Herkunft: kein Bezug zu Themenfeld, Matrix oder Wunsch der Person.
  • Fehlendes Evaluationsdatum bei befristeten Maßnahmen wie Trinkprotokoll oder Beobachtung.
  • Textbausteine („sog. Formulierungshilfen“) anstelle individueller Darstellung.

Dazu kommt die Behandlungspflege: Sie gehört in den Maßnahmenplan – als pflegerische Handlung mit Bezug zur ärztlichen Anordnung, ohne das fachliche Standardvorgehen auszuformulieren (Handreichung, Abschnitt 4.3.3) und ohne pflegerische und ärztliche Logik zu vermischen. Wie eine Vorlage aussieht, die diese Fehler von vornherein vermeidet, zeigt der Beitrag Maßnahmenplan-Vorlage.

Wie Pflegeplan KI beim Maßnahmenplan unterstützt

Pflegeplan KI leitet aus den Themenfeldern und der Risikoeinschätzung Maßnahmenvorschläge ab, die den fünf W-Fragen folgen und die Herkunft zu SIS und Matrix sichtbar halten. Aus „nachts unsicher, Sturz vor vier Wochen“ wird ein Vorschlag für die Tagesstruktur „nachts“ – nicht eine Prophylaxe-Formel. Jeder Vorschlag bleibt prüfbar und wird erst nach fachlicher Freigabe übernommen. Welche Maßnahme zu dieser Person passt, entscheidet die Pflegefachkraft.

Häufige Fragen

Was gehört alles in einen Maßnahmenplan?
Alle regelmäßig wiederkehrenden Maßnahmen der Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Behandlungspflege, abgeleitet aus SIS und Risikomatrix – einschließlich der Anteile, die die Person selbst übernimmt. Jede Maßnahme beantwortet Wer, Was, Wann, Wie oft und Warum; stationär gegliedert entlang der Tagesstruktur, ambulant entlang der Einsätze. Optional wird eine Grundbotschaft vorangestellt.
Ersetzt der Maßnahmenplan die klassische Pflegeplanung?
Ja. Im Strukturmodell übernimmt der Maßnahmenplan die Rolle der klassischen Pflegeplanung. Probleme und Ressourcen werden nicht erneut in Spalten aufgeführt – sie stehen in der SIS. Der Maßnahmenplan konzentriert sich auf das konkrete Handeln. Der Medizinische Dienst betont, dass die Änderung des Begriffs nicht den Wegfall der Planung bedeutet.
Müssen im Maßnahmenplan Pflegeziele formuliert werden?
Nein. Das Strukturmodell verzichtet bewusst auf verpflichtende Zielformulierungen je Maßnahme; die EinSTEP-Unterlagen nennen die Verschriftlichung kleinteiliger Ziele sogar als hinderlichen Faktor. Die pflegerische Absicht ergibt sich aus der SIS und der Begründung der Maßnahme.
Wie oft muss der Maßnahmenplan evaluiert werden?
Anlassbezogen: bei Zustandsänderungen, nach Ereignissen wie einem Sturz, wenn Maßnahmen nicht wirken – und zum Evaluationsdatum befristeter Maßnahmen. Eine starre Frist gibt das Strukturmodell nicht vor; für lange stabile Verläufe legt die Einrichtung intern einen Überprüfungszeitpunkt fest.
Was ist die Grundbotschaft?
Ein kurzer, wertneutraler Text am Anfang des Maßnahmenplans, der allen Beteiligten sagt, was für die Person wichtig ist – Wünsche, Eigenheiten, Auslöser für Unruhe. Sie ist optional, wird vom EinSTEP-Expertengremium aber empfohlen, besonders bei kognitiven Einschränkungen. Sie enthält keine konkreten Pflegehinweise.
Wer darf den Maßnahmenplan erstellen und ändern?
Die Steuerung des Pflegeprozesses – und damit Erstellung und Anpassung des Maßnahmenplans – ist nach § 4 Pflegeberufegesetz Pflegefachpersonen vorbehalten. Zuarbeit aus dem Team ist möglich und erwünscht; die fachliche Entscheidung und Freigabe bleiben bei der Fachkraft.

Quellen und weiterführende Dokumente

  • Projektbüro EinSTEP: Informations- und Schulungsunterlagen zum Strukturmodell, Version 3.1 (Februar 2026) – ein-step.de/schulungsunterlagen
  • Projektbüro EinSTEP: Handreichung zum Maßnahmenplan in der Pflegedokumentation nach dem Konzept des Strukturmodells (Stand Dezember 2024)
  • Medizinischer Dienst (MDS): Hinweise zur Umsetzung des Strukturmodells zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation im Kontext von Qualitätsprüfungen (November 2019)
  • § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) – Vorbehaltene Tätigkeiten: Erhebung und Feststellung des Pflegebedarfs, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses