Zurück zu Wissen & Ratgeber

    Themenfeld 6 der SIS: Haushaltsführung bzw. Wohnen/Häuslichkeit – mit Beispielen

    Fachredaktion Pflegeplan KI · Veröffentlicht am 13.07.2026

    Themenfeld 6 ist das einzige Themenfeld der SIS, das auf die jeweilige Versorgungsform zugeschnitten ist: In der ambulanten Pflege heißt es „Haushaltsführung“, in der vollstationären Pflege „Wohnen/Häuslichkeit“, in der Tagespflege „Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse“ und in der Kurzzeitpflege „Versorgung in der Kurzzeitpflege“. Gemeinsam ist allen Varianten der Blick darauf, wie die pflegebedürftige Person ihren Alltag und ihre Lebensumgebung gestaltet – zu Hause, im neuen Zimmer oder während eines befristeten Aufenthalts.

    Dieser Beitrag richtet sich an Pflegefachkräfte, die Themenfeld 6 sicher und prüffest ausfüllen wollen. Die Grundlagen zu allen sechs Themenfeldern finden Sie im Überblicksbeitrag zur SIS, konkrete Beispielsätze für jedes Themenfeld in den Formulierungshilfen.

    Warum unterscheidet sich Themenfeld 6 je Versorgungsform?

    Die Themenfelder 1 bis 5 sind in allen SIS-Varianten identisch – sie orientieren sich an den Aktivitäten und Lebensbereichen des Begutachtungsinstruments (SGB XI). Themenfeld 6 bildet dagegen die konkrete Lebenswelt ab, und die ist je Versorgungsform grundverschieden: Zu Hause geht es um die Bewältigung des Haushalts, im Pflegeheim um das Einleben und die Gestaltung des neuen Lebensraums, in der Tagespflege um Alltagsgestaltung und Rückzug während des Tages, in der Kurzzeitpflege um die Perspektive der Rückkehr nach Hause. Deshalb stellt das EinSTEP-Projektbüro für jede Versorgungsform eine eigene SIS-Variante bereit.

    Schaubild: Die vier Varianten von Themenfeld 6 der SIS – Haushaltsführung (ambulant), Wohnen/Häuslichkeit (vollstationär), Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse (Tagespflege), Versorgung in der Kurzzeitpflege – jeweils mit der zugehörigen Leitfrage
    Themenfeld 6 in den vier SIS-Varianten nach EinSTEP – gleiche Funktion, unterschiedlicher Lebensweltbezug.

    Ambulant: Haushaltsführung

    Die Leitfrage lautet im Original: „Inwieweit kann die pflegebedürftige Person Aktivitäten der Haushaltsführung zu Hause selbst gestalten?“ Hierher gehören Einkaufen, Zubereiten der Mahlzeiten, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege sowie die Organisation des Haushalts – jeweils mit dem Blick darauf, was die Person selbst übernimmt, was Angehörige leisten und wo der Pflegedienst unterstützt. Beispiel-Formulierungen:

    • „Bereitet Frühstück und Abendbrot selbst zu; warme Mahlzeit über Essen auf Rädern, Wäsche übernimmt die Tochter.“
    • „Erledigt kleine Einkäufe im Laden nebenan selbst; Wocheneinkauf mit Begleitung, bezahlt selbst an der Kasse.“
    • „Hält die Küche in Ordnung; schwere Hausarbeit (Fenster, Böden) seit dem Krankenhausaufenthalt nicht mehr möglich, Haushaltshilfe 1× wöchentlich.“

    Vollstationär: Wohnen/Häuslichkeit

    Die Leitfrage lautet im Original: „Inwieweit kann die pflegebedürftige Person wichtige Aspekte, die mit der Gestaltung ihres neuen Lebensraumes zusammenhängen, artikulieren?“ Im Mittelpunkt stehen das Einleben in die Einrichtung, die Gestaltung des eigenen Zimmers mit vertrauten Gegenständen, Gewohnheiten im Tagesablauf und die Frage, was der Person ihr Zuhause-Gefühl gibt. Beispiel-Formulierungen:

    • „Hat eigene Möbel und Familienfotos mitgebracht; das eigene Zimmer ist ihr wichtig, hält sich dort gern vormittags auf.“
    • „Lebt seit vier Wochen in der Einrichtung, fragt wiederholt nach der früheren Wohnung; das Einleben fällt noch schwer.“
    • „Möchte beim Bettenmachen und Blumengießen mithelfen (Ressource erhalten); legt Wert auf feste Plätze für ihre Sachen.“

    Tagespflege und Kurzzeitpflege: die beiden Sondervarianten

    In der Tagespflege heißt Themenfeld 6 „Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse“ – die Leitfrage: Inwieweit kann die Person selbst Aktivitäten ihres Alltags benennen sowie Hinweise auf Rückzugsbedürfnisse geben? Dokumentiert wird, welche Beschäftigungen der Person guttun, woran sie teilnehmen möchte und wann sie Ruhe braucht (z. B. „nimmt gern am Gedächtnistraining teil; zieht sich nach dem Mittagessen zum Ruhen zurück“). Die Themen Haushaltsführung und Wohnen/Häuslichkeit sind für die Tagespflege ausdrücklich nicht relevant. In der Kurzzeitpflege fragt Themenfeld 6 („Versorgung in der Kurzzeitpflege“) nach den Wünschen zur Versorgung zu Hause und was diese für den befristeten Aufenthalt bedeuten – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt mit dem Ziel der Rückkehr in die eigene Wohnung.

    Abgrenzung: Was gehört in Themenfeld 6 – und was nicht?

    • Mahlzeiten zubereiten gehört in Themenfeld 6 (Haushaltsführung) – das Essen und Trinken selbst in Themenfeld 4 (Selbstversorgung).
    • Kontakte, Beziehungen und Teilhabe gehören in Themenfeld 5 – die Gestaltung von Wohnung, Zimmer und Alltagsroutinen in Themenfeld 6.
    • Stolperfallen oder beengte Wohnverhältnisse können in Themenfeld 6 beschrieben werden – die fachliche Bewertung des Sturzrisikos gehört in die Risikomatrix (Feld C2).
    • Therapien, Medikation und Behandlungspflege gehören in Themenfeld 3, nicht in Themenfeld 6.

    Häufige Fehler in Themenfeld 6

    • Die falsche SIS-Variante verwenden – etwa den ambulanten Bogen mit „Haushaltsführung“ in der stationären Pflege.
    • Themenfeld 6 stationär leer lassen oder mit „übernimmt die Einrichtung“ abtun – gefragt ist, wie die Person ihren Lebensraum und Alltag gestaltet und was ihr dabei wichtig ist.
    • Inhalte aus Themenfeld 4 oder 5 wiederholen, statt sauber abzugrenzen.
    • Nur Defizite auflisten – gerade in Themenfeld 6 zeigen sich Ressourcen und Gewohnheiten, an die Maßnahmen anknüpfen können.
    • Wünsche und Gewohnheiten der Person übergehen – Themenfeld 6 lebt vom personzentrierten Ansatz des Strukturmodells.

    Wie Pflegeplan KI bei Themenfeld 6 unterstützt

    Pflegeplan KI kennt die Systematik der Themenfelder und ordnet diktierte Inhalte automatisch richtig zu – die Schilderung „kocht sich morgens Kaffee, die Tochter macht die Wäsche“ landet in Themenfeld 6, „isst selbstständig“ in Themenfeld 4. Das verhindert Doppelungen und hält die Abgrenzung sauber. Jede Zuordnung bleibt sichtbar und wird erst nach fachlicher Freigabe übernommen (Human-in-the-Loop).

    Häufige Fragen

    Wie heißt Themenfeld 6 der SIS?
    Je nach Versorgungsform unterschiedlich: „Haushaltsführung“ in der ambulanten Pflege, „Wohnen/Häuslichkeit“ in der vollstationären Pflege, „Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse“ in der Tagespflege und „Versorgung in der Kurzzeitpflege“ in der Kurzzeitpflege. Es ist das einzige Themenfeld, das sich zwischen den SIS-Varianten unterscheidet.
    Was gehört in Themenfeld 6 in der ambulanten Pflege?
    Alle Aktivitäten der Haushaltsführung: Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Reinigen der Wohnung, Wäschepflege und die Organisation des Haushalts – mit dem Blick darauf, was die Person selbst kann, was Angehörige übernehmen und wo Unterstützung nötig ist.
    Was gehört in Themenfeld 6 in der stationären Pflege?
    Das Einleben und Wohnen in der Einrichtung: die Gestaltung des eigenen Zimmers mit vertrauten Gegenständen, Gewohnheiten und Routinen im Tagesablauf, Mithilfe-Wünsche und alles, was der Person ihr Zuhause-Gefühl im neuen Lebensraum gibt.
    Was ist der Unterschied zwischen Themenfeld 4 und Themenfeld 6?
    Themenfeld 4 (Selbstversorgung) betrachtet die Versorgung des eigenen Körpers: Körperpflege, Kleiden, Essen und Trinken, Ausscheidung. Themenfeld 6 betrachtet die Gestaltung der Lebensumgebung: ambulant die Haushaltsführung, stationär das Wohnen. Das Zubereiten einer Mahlzeit gehört also in Themenfeld 6, das Essen selbst in Themenfeld 4.
    Gibt es Themenfeld 6 auch in der Tagespflege?
    Ja, aber mit eigenem Zuschnitt: „Alltagsfähigkeiten und Rückzugsbedürfnisse“. Dokumentiert wird, welche Alltagsaktivitäten die Person benennt und wahrnehmen möchte und wann sie Rückzug braucht. Haushaltsführung und Wohnen/Häuslichkeit sind in der Tagespflege-SIS ausdrücklich nicht vorgesehen.